Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reitvereins Köllerbach e.V.

Voltigieren

Der Reitrverein Köllerbach e.V. bietet Voltigieren in verschiedenen Leistungsklassen an. Das Voltigieren ist grundsätzlich nur zu den dafür vorgesehenen Trainingszeiten möglich. Die Trainingszeiten der verschieden Gruppen sind auf dem Stundenplan an der Sattelkammer (Hallenbelegungsplan) ersichtlich. Der Beitrag für das Voltigieren erfolgt je Quartal durch ein Lastschriftmandat (derzeit € 60,--) Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer Trainingseinheit ist die Trainingseinheit verfallen. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Trainingseinheit besteht nicht. Zeitverluste durch Gründe, die beim Voltigierer liegen, z.B. zu spät kommen, werden nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Übungsleiters, ob noch am Training teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtmittrainierens und wenn minderjährige Voltigierer sich nicht im Trainingsbereich aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für den Reit- und Fahrverein Köllerbach. Sollte es einem Voltigierer nicht möglich sein, am vereinbarten wöchentlichen Training teilzunehmen, muss der Termin spätestens 24 Stunden vor Beginn des Trainings beim Übungsleiter abgesagt werden. Den Anweisungen der Übungsleiter ist unbedingt und immer folge zu leisten! Das Gruppentraining besteht nicht nur aus der Trainingseinheit von 45 Minuten, sondern auch aus den mind. 15 Minuten vorher, in denen das Pferd gemeinsam unter Aufsicht der Übungsleiter von allen Gruppenmitgliedern geputzt und fertig gemacht wird. Nach dem Training gehört auch das Abgurten, Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Voltigierzeugs ebenfalls dazu. Daher planen Sie bitte Ihre Ankunft/Abfahrt auf der Anlage je mindestens 15 Minuten vor Beginn und 15min nach Beenden des Trainings ein! Sollte aufgrund von Unwetterwarnungen/ Wasserschäden, Krankheit der Übungsleiter/des Voltigerpferds oder Sonstiges das Voltigiertraining ausfallen, wird stattdessen eine reine Trainingsheit auf dem Holzpferd abgehalten. In außerordentlichen Fällen kann es zu einem kompletten Ausfallen der Trainingseinheit kommen. Nach Absprache mit einem Übungsleiter kann dann die Trainingseinheit in einer anderen Gruppe nachgeholt werden. Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Gamaschen, Voltigierpad/gurt, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und Beseitigen der Pferdeäpfel in Stallgasse und Reithalle. Mit dem Lederzeug (Voltigiergurt,Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist auszuwaschen! Besonders bei schlechtem Wetter ist auf Sauberkeit des Voltigierzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren)! Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Übunsleiters oder einer Fachkraft verboten. Um festes Schuhwerk wird ausdrücklich gebeten! Während des Voltigiertrainings bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und das Training einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn, sie werden ausdrücklich vom Übungsleiter darum gebeten. Bei Fehlverhalten einer Begleitperson kann diese vom Übungsleiter gebeten werden, sich auf die Terrasse oder ins Reiterstübchen zu setzen. Die Einteilung in die verschiedenen Voltigiergruppen erfolgt durch das Team aller Voltigierübungsleiter. Die verschiedenen Voltigiergruppen unterscheiden sich in den verschiedenen Leistungsklassen: E-Schritt, E (Schritt-Galopp) und Spielgruppe. An gesetzlichen Feiertagen ruht das Training, es sei denn es wurde im Vorfeld vom Übungsleiter anders vermerkt. Alle Änderungen werden je mindestens eine Woche vorher vom Übungsleiter an die Voltigierer weitergebeben. Der Reit-und Fahrverein Köllerbach e.V. ist nicht dazu verpflichtet, dies jedem Voltigierer persönlich mitzuteilen, bei Verhinderung ist nachzufragen wie es in der Folgewoche aussieht. Zur Ausrüstung des Voltigierers gehören passende Turnschläppchen, min. ¾ Leggins. Der Voltigierer darf während des Trainings aus Sicherheitsgründen keinen Schmuck (inkl. Armbänder) tragen und muss seine Haare (länger als kinnlang) stets zusammenbinden. Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten. Das Jugendschutzgesetz hat auch hier seine volle Gültigkeit, d.h. Kindern und Jugendlichen ist das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und Zigaretten untersagt. Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Die Hunde sind an der Leine zu führen. Für Kinder und Personen, die sich außerhalb eines Trainings auf unserem Gelände befinden, können wir keine Verantwortung übernehmen. Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr. Unsere Öffnungs-, bzw. Trainingszeiten entnehmen Sie dem aktuellen Hallenbelegungsplan. Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung, denn auch unsere Pferde brauchen mal Ruhe. Damit Mensch und Tier sich gleichermaßen auf unserer Reitanlage wohl fühlen und Sie und Ihre Kinder Freude an dem schönen Hobby haben können, bitten wir Sie, sich an diese Regeln zu halten.

Der Vorstand